Was bedeutet das Bestellerprinzip beim Hausverkauf?
Kostenlose Immobilienbewertung für Ihren Hausverkauf:
Wenn Sie ein Haus mit Makler verkaufen wollen, rückt bei der Planung der Kosten schnell das Bestellerprinzip in den Fokus. Durch eine gesetzliche Neuregelung ist das Bestellerprinzip seit 2020 auch beim Hausverkauf relevant. Allerdings in einer anderen Form, als Sie es von Mietwohnungen kennen: Sie können beim Hausverkauf mit einer Kostenteilung rechnen, sodass der Begriff Halbteilungsprinzip Ihre Ausgangslage eindeutiger erklärt.
Ratgeber zum Bestellerprinzip beim Hausverkauf
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Bestellerprinzip beim Hausverkauf? Worauf ist zu achten und wer muss sich darum kümmern? Dieser Beitrag beleuchtet das Bestellerprinzip beim Hausverkauf praxisorientiert, wobei es nicht nur um anfallende Kosten gehen wird.
Als Faustregel gilt: Wer den Makler beim Hauskauf bestellt, muss diesen zu 50 % bezahlen, nicht zu 100 %. Der Käufer hat die anderen 50 % an Maklerkosten zu tragen. Ein schriftlicher Vertrag muss zugrunde gelegt werden.
Das Wichtigste im Überblick zum Bestellerprinzip beim Hausverkauf (Halbteilungsprinzip)
- Seit Dezember 2020 zahlen Käufer und Verkäufer für Immobilien (Wohnungen & Häuser) die Maklerkosten zu gleichen Anteilen, falls sie sich für diesen Weg entscheiden. Für den Verkauf von Immobilien wie Einfamilienhäusern ist das Bestellerprinzip mittlerweile auch relevant.
- Grundsätzlich steht es Hausverkäufern frei, auch ohne Makler ihre Immobilie zu verkaufen. Die Kosten für einen Notar sind hingegen beim Hauskauf verpflichtend, es geht nicht ohne notariellen Vertrag.
- Vor der Gesetzesneuerung galt das Bestellerprinzip nur für Vermietungen: Wer den Makler beauftragte, musste nach dem Verursachungsprinzip auch seine Kosten übernehmen.
- Ziel dieser Regelung ist es, für Entlastungen zu sorgen, da die Nebenkosten beim Hauserwerb so niedriger ausfallen.
Gilt das Bestellerprinzip beim Hausverkauf?
Die Grundlage für diese Neuregelung beim Hausverkauf stellt das so genannte Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser dar. Sie werden bei Ihren Recherchen zu diesem Thema auch auf den Begriff ‚Halbteilungsprinzip‘ gestoßen sein. Demnach wird die fällige Provision in einem 50:50 Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Zu Grunde gelegt wird dabei das im jeweiligen Bundesland übliche Maklerhonorar, das für jede Partei meistens bei 3,57 % (also insgesamt 7,14 %) liegt.
Wann greift das Bestellerprinzip beim Haus(ver)kauf nicht?
Wichtig ist, dass diese Regelung für selbst genutztes Wohneigentum gilt, nicht jedoch für den Kauf von Gewerbeimmobilien oder anderweitigen Anlageobjekten. Im Einzelfall sind also die Voraussetzungen zu klären, wenn ein Haus mit einem Makler verkauft werden soll.
Wer bezahlt den Makler beim Hausverkauf?
Diese Frage kann seit Dezember 2020 mit der Formel „50 zu 50“ bzw. Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen beantwortet werden. Vollzieht sich der Hausverkauf mit einem Makler, werden die Kosten zu 50 % aufgeteilt. Für beide Seiten ergibt sich somit eine überschaubare Belastung je nach Höhe des Kaufpreises.
Ein Beispiel: Soll ein Haus für 400.000 Euro verkauft werden, ergeben sich damit 14.280 Euro für den Makler als Nebenkosten. Einigen sich Verkäufer und Käufer ohne Makler, kann dieser Kostenfaktor wegfallen. Das gilt ausdrücklich nicht für den Notar, dessen Arbeit für einen rechtssicheren Hausverkauf zwingend vorgeschrieben ist.
Vorsicht vor schwarzen Makler-Schafen beim Hausverkauf
Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf eines Hauses beauftragen, bekommen Sie entsprechend der Vereinbarung eine Rechnung. Allerdings gibt es schwarze Schafe, die falsch abrechnen oder mit dubiosen Tricks versuchen, die Kostenteilung zu umgehen. Da dies eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Strafe darstellt, sollten Sie beim Hausverkauf mit einem Makler keinerlei Zweifel an dessen Seriosität haben. Maßgeblich für die Kosten sind die Regelungen im jeweiligen Bundesland und das, was konkret vertraglich fixiert ist.
Welche Wirkung hat das Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien?
Das neue Gesetz soll die differierende Handhabung der Maklercourtage auf dem Immobilienmarkt in den verschiedenen Bundesländern ausgleichen. Je nach Standort der Immobilie wurde die Courtage entweder komplett vom Käufer oder aber von beiden Parteien übernommen. Das neue Gesetz will dafür sorgen, dass in ganz Deutschland Käufer und Verkäufer Provisionszahlungen leisten müssen. Außerdem sieht das Gesetz eine Sicherheit für denjenigen vor, der den Makler nicht bestellt hat, weil er erst zahlen muss, wenn der Auftraggeber des Maklers seinen Anteil beglichen hat. Mehr Transparenz beim bundesweiten Vergleich von Hausverkäufern und geteilte Kosten für beide Seiten sind somit wesentliche Gründe, die zur Neuregelung der Maklercourtage beim Hausverkauf geführt haben.
Dürfen Sie die Maklerprovision auf den Verkaufspreis drauf rechnen?
Es gibt kein Gesetz, das Ihnen verbietet, den Verkaufspreis um die zu erwartende Maklerprovision zu erhöhen. Mit einer kostenlosen Immobilienbewertung können Sie hier sofort Ihre Ausgangslage zahlenbasiert konkretisieren. Das bedeutet allerdings auch, dass der höhere Verkaufspreis die Attraktivität Ihres Objekts für Käufer verringert. Schließlich müssen Käufer zusätzlich zum Kaufpreis noch weitere Kosten, wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer, bezahlen. Diese bezieht sich auf den Verkaufspreis und fällt umso höher aus, je höher dieser ist.
Im Einzelfall kommt es auf die Wohnlage, den Zustand des Hauses und auch die Entwicklung der Immobilienpreise in den letzten Jahren an. Letztlich geht die Rechnung auch nur zu einem Teil auf: Wer sein Haus zu einem höheren Preis verkaufen will, wird letztlich selber einen größeren Anteil zu tragen haben. Der Verkaufspreis müsste also deutlich über dem Marktwert liegen, was den Verkauf je nach Standort und Lage in die Länge ziehen könnte.
Knüpfen wir an das Beispiel oben mit 14.280 Euro kosten an: Würden Sie den Verkaufspreis um 20.000 Euro anheben, würden Sie als Verkäufer auch sofort wieder 714 Euro mehr zahlen.
Fazit: Lohnt sich der Verkauf mit Makler trotz neuem Gesetz (Halbteilungsprinzip)?
Für eine belastbare Beantwortung dieser Frage müssen Sie Ihre ganz eigene Rechnung aufmachen. Kennen Sie den Verkaufspreis nach einer Immobilienbewertung, können Sie mit den üblichen Werten in Ihrem Bundesland rechnen. Sie wissen dann, was die professionelle Unterstützung durch einen Makler kosten würde. Bedenken Sie, dass Sie mit einem Makler Ihr Haus womöglich schneller verkaufen können. Und gelingt das zu einem Preis weit über Ihren Vorstellungen und Erwartungen, hätte sich der Makler trotz Mehrkosten bezahlt gemacht.
Ob Hausverkauf mit oder ohne Makler (https://www.hausverkauf.de/ohne-makler): Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, um die nächsten Schritte zielfokussiert umsetzen zu können. Wir bieten Ihnen das notwendige Wissen zum Hausverkauf (https://www.hausverkauf.de/wissen), um sich in eine umfassend informierte Ausganglage zu bringen.
Beliebte Artikel zum Thema:
Rechen-Tools
ErtragswertrechnerTilgungsrechnerSpekulationssteuer-RechnerZimmergrößen-RechnerKaufnebenkosten-RechnerErbschaftssteuer-Rechner